top of page
Händchen halten

Unsere Leistungen

Als ambulanter Pflegedienst kommen wir zu pflegebedürftigen oder schwerkranken Menschen nach Hause und pflegen sie. Wir helfen und unterstützen z. B. bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme, beim Aufstehen und im Haushalt. Dadurch wird Pflegebedürftigen ermöglicht, möglichst lange in ihrem Zuhause zu bleiben. Die Kosten werden von der Pflegekasse oder der Krankenkasse übernommen. Der Achalm Pflegeservice ist hierzu Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen. Je nach Pflegebedarf können wir von mehrfach täglich bis wöchentlich, die häusliche Pflege von Pflegebedürftigen „rundum passgenau“ übernehmen.

Kostenträger für Pflegeleistungen

Die Leistungen werden je nach Kostenträger (Krankenkasse oder Pflegekasse) hierbei unterschiedlich behandelt und abgerechnet. Es wird zwischen "Grundpflege" und "Behandlungspflege" unterschieden. Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 als ambulante Pflegesachleistungen die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes für körperbezogene Pflegemaßnahmen, Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag. Dieser richtet sich nach dem Pflegegrad.

Die Leistungen in der Übersicht

Grundpflege

Die häusliche Unterstützung bei Verrichtungen des täglichen Lebens, wie körperbezogene Pflegemaßnahmen: Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit. Wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten (Höhe je nach vorhandenem Pflegegrad), als Pflegesachleistung des SGB XI.

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege ist eine Leistung des SGB V und wird durch die Krankenkasse finanziert. Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztlicher Verordnung hin von Pflegefachkräften durchgeführt werden dürfen, wie z. B. Arzneimittelgabe, Verbandswechsel und Injektionen

Häusliche Krankenpflege

Wird von der Krankenversicherung (SGB V) unter bestimmten Voraussetzungen und nach ärztlicher Verordnung gewährt. Häusliche Krankenpflege erhalten Versicherte, wenn sie z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt medizinische/pflegerische Versorgung oder Unterstützung im Haushalt benötigen oder auch um einen stationären Aufenthalt zu vermeiden. Sie umfasst die notwendige Behandlungspflege und je nach Bedarf auch Grundpflege und haushaltsnahe Versorgung, eine Zuzahlung ist vorgesehen.

Verhinderungspflege

Häusliche Pflege von Betroffenen wird oftmals durch das familiäre Umfeld durchgeführt. Ist die private Pflegeperson allerdings durch Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer „Übergangspflege“ für einen Zeitraum von maximal 6 Wochen im Kalenderjahr.

Diese Regelung nennt sich Verhinderungspflege und gilt für Pflegebedürftige, welche in einem Pflegegrad 2 oder höher eingestuft sind. Wird die Verhinderungspflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, beläuft sich die zusätzliche Leistung auf bis zu 1612 € je Kalenderjahr (Stand November 2022). Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die private Pflegeperson den pflegebedürftigen mindestens 6 Monate zuvor in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Ergänzend zum Leistungsbetrag der Verhinderungspflege können bis zu 50 % des Kurzzeitpflegebetrages zusätzlich als häusliche Verhinderungspflege genutzt werden. Damit stehen Betroffenen bis zu 2418 € je Kalenderjahr für eine Verhinderungspflege zur Verfügung (Stand November 2022).

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums

Beratung

Wir führen als ambulanter Pflegedienst die sog. Beratungseinsätze durch. Diese sind verpflichtend für Menschen ab Pflegegrad 2 die von Angehörigen gepflegt werden und dafür Pflegegeld beziehen. Weiter beraten wir unsere Kunden und ihre Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder bei Fragestellungen wie z. B. der Organisation von Hausnotrufgeräten, Hilfsmitteln und Fahrdiensten.

Alltagsorganisation & Haushaltsführung

Dies sind Hilfen im Haushalt wie z. B. Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Waschen, Heizen. Ein wenig Unterstützung im Alltag - wer wünscht sich das nicht? Die Kosten der hauswirtschaftlichen Versorgung können über die Pflegekasse (SGB XI) oder als Privatleistung finanziert werden.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Wir sind für Sie da – und verbringen ein paar Stunden des Tages ganz nach Ihren Wünschen: Spaziergänge, gemeinsamen Kochen, Einkaufen, Begleitungen zu Veranstaltungen, Vorlesen etc.

Eine Finanzierung kann über die Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags § 45a SGB XI (Umwandlungsanspruch von 40 %) und über § 45b SGB XI Entlastungsbetrag (125 € mtl. bei vorliegendem Pflegegrad) oder als Privatleistung abgerechnet werden.

Die genauen Sätze finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums

Hausnotruf

Ein Sturz ist schnell passiert. Um schnelle Hilfe zu erhalten, gibt es den Hausnotruf. Wir arbeiten mit verschiedenen Dienstleistern zusammen. Wir vermitteln Ihnen gerne einen passenden Anbieter.

Mobiler Mittagstisch

Sie wollen Mittags ein warmes Essen geliefert bekommen? Wir arbeiten mit verschiedenen Service-Partnern zusammen. Gerne vermitteln wir Ihnen einen mobilen Essensservice. Sprechen Sie uns an!

Kontaktieren Sie uns!

Wir sind für Ihre Fragen da!

Rufen Sie uns an:

07121 907 15 25

Schreiben Sie uns

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir melden uns bei Ihnen!

bottom of page